Arbeitsrecht in der Probezeit: Unentschuldigtes Fehlen rechtfertigt keine fristlose Kündigung – DER SPIEGEL

Arbeitsrecht in der Probezeit: Unentschuldigtes Fehlen rechtfertigt keine fristlose Kündigung – DER SPIEGEL

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Es wäre ihr dritter Arbeitstag gewesen, aber die Rechtsanwaltsgehilfin kam nicht in die Kanzlei und meldete sich auch nicht krank. Ihr wurde…