Info-Gebühren

RECHTSANWALTSVERGÜTUNG …

Rechtsanwälte haben grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) abzurechnen, kommt nicht Beratungs- oder Prozesskostenhilfe (Verfahrenskostenhilfe in Familiensachen) in Betracht.

Im außergerichtlichen Bereich sind gesetzliche Vorgaben entfallen, Honorarvereinbarungen also möglich bzw. nötig.

Per 01.01.2021 werden erstmals wieder seit 2013 die Anwaltsgebühren angepasst.

Sie finden hier einen Kosten-/Gebührenrechner, mit dem Sie selbst Berechnungen vornehmen können. 

Zum Thema Rechtsschutzversicherungen sei auf Testseiten (Stiftung Warentest, Finanztip, Rechtsschutzversicherungen-Testsieger, Anwaltsblatt des DAV) verwiesen.

Einen ersten Überblick zu einzelnen Bereichen finden Sie hier:

Strafsachen
Pflichtverteidigung
Zivilsachen
Beratungshilfe
Prozesskostenhilfe