Info-Gebühren-Beratungshilfe

RECHTSANWALTSVERGÜTUNG …

Beratungshilfe (auch Rechtsberatungshilfe) ist eine auf Antrag hin gewährte Sozialleistung für den Rechtsuchenden, der die Kosten für die Beratung oder Vertretung durch einen Rechtsanwalt nicht aufbringen kann und dem keine andere zumutbare Möglichkeit zur Verfügung steht. Maßgeblich ist das Beratungshilfegesetz (BerHG). Gleich sind bei der Beratungshilfe und der Prozesskostenhilfe (Verfahrenskostenhilfe in Familiensachen) die persönlichen Voraussetzungen bei den Vermögens- und Einkommensverhältnissen.

Das Antragsformular finden Sie hier.

Beratungshilfe wird gewährt für die Wahrnehmung von Rechten außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens. Soweit es um eine strafrechtliche Angelegenheit geht, deckt die Beratungshilfe allein eine Beratung ab.