RECHTSANWALTSVERGÜTUNG …
In strafrechtlichen Angelegenheiten, ist in Fällen notwendiger Verteidigung (Haft, Vorwurf eines Verbrechens, etc.) eine anwaltliche Vertretung zwingend vorgeschrieben. Die Verteidigung hat in solchen Fällen durch einen selbst gewählten Wahl-Anwalt und/oder einen sog. Pflichtverteidiger zu erfolgen. Letzterer wird seitens des Gerichts bestellt, wobei Vorgaben des Betroffenen zu berücksichtigen sind.
Bereits im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens macht i.d.R. eine anwaltliche Vertretung Sinn, wobei es immer auf den Einzelfall ankommt.
Diesbezügliche Kosten werden i.d.R. nicht erstattungsfähig sein und werden bei Vorsatzdelikten auch nicht von einer etwaigen vorhandenen Rechtsschutzversicherung übernommen.