RECHTSANWALTSVERGÜTUNG …
Prozesskostenhilfe (Verfahrenskostenhilfe in Familiensachen) ist eine auf Antrag hin gewährte Sozialleistung für den Rechtsuchenden, der die Kosten für die Vertretung durch einen Rechtsanwalt im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens nicht aufbringen kann und dem keine andere zumutbare Möglichkeit zur Verfügung steht. Maßgeblich sind neben der Erfolgsaussicht der Rechtsverfolgung die persönlichen Vermögens- und Einkommensverhältnisse.
Das Antragsformular finden Sie hier.
Bei strafrechtlichen Angelegenheiten gibt es eine derartige Gewährung von Prozesskosten-/Verfahrenskostenhilfe nicht. In bestimmten Konstellationen kommt jedoch ggf. eine sog. Pflichtverteidigung in Betracht.