Info-Gebühren-Strafsachen

RECHTSANWALTSVERGÜTUNG …

In Strafsachen richtet sich die Gebühren der Rechtsanwälte nach dem RVG, soweit nicht eine Honorarvereinbarung geschlossen wurde.

Es fallen hierbei nach den einzelnen Verfahrensabschnitten (Ermittlungsverfahren, Hauptsacheverfahren, Vollstreckungsverfahren) und durch sog. Betragsrahmengebühren nach der jeweiligen Schwierigkeit und dem jeweiligen Aufwand abgeschichtete, festzusetzende Gebühren an.

Ohne vorherige Akteneinsicht wird sich i.d.R. nicht einschätzen lassen, mit welchem Aufwand und damit Kosten letztlich gerechnet werden muss, so dass regelmässig ein Kostenvorschuss angefordert wird.